Biowein
Der Begriff Biowein ist klar geregelt. Nur Weine, die das Bio-Siegel der EU tragen, dürfen nach EU-Verordnung 834/2007 auch so bezeichnet werden. Das Siegel wird von der Europäischen Union vergeben und von staatlichen Prüfanstalten regelmäßig überprüft. Für Winzer bedeutet es den Verzicht beispielsweise auf chemische Pestizide im Weinberg oder genmanipulierte Hefen im Keller. Stattdessen wird versucht, Pflanze und Boden in ein ökologisches Gleichgewicht zu bringen und die natürliche Widerstandskraft zu verbessern. Schädlinge im Weinberg dürfen aber natürlich dennoch bekämpft werden, etwa durch den Einsatz von Schwefel oder Kupfer, oder aber durch so genannte Pheromonfallen.
In kälteren Weinbauregionen, wie beispielsweise in Deutschland, aber auch vielen Regionen Frankreichs, ist Bio-Weinbau eine besondere Herausforderung, weil manche Pilzkrankheiten nur bei bestimmten Feuchtigkeits- und Temperaturverhältnissen auftreten. Hier ist der Bio-Winzer oft im Nachteil, da er nicht mit synthetischen Mitteln eingreifen kann.
Das Bio-Zertifikat zu beantragen bedeutet aber nicht nur eine weinbauliche, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Zunächst bedeutet die Beantragung des Bio-Siegels selbst Kosten und einen hohen Verwaltungsaufwand. Auch darüber hinaus können viele der vorgeschriebenen Bedingungen nur mit mehr Handarbeit erfüllt werden, die wiederum auch Kosten bedeutet. Auch aus diesen wirtschaftlichen Gründen entscheiden sich manche Weingüter gegen die Zertifizierung.