Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
Verführerisch und fesselnd - Der Sauvignon Blanc Straden vom Weingut Neumeister aus der malerischen Ortschaft Straden ist ein herausragendes Erlebnis und überzeugt mit einer eindrucksvollen Aromenvielfalt, die die Sinne auf eine aufregende Reise mitnimmt. Die Reben, die für diesen Wein verwendet wurden, sind bis zu 35 Jahre alt und wurzeln tief in kalkhaltigen Sedimentböden. Die lange Maischestandzeit von bis zu 18 Stunden sorgt für die Extraktion der vollen Aromenvielfalt. Neben Noten von Cassis und Stachelbeere zeichnet sich der Wein durch Nuancen von exotischen Früchten und frischen Kräuter aus. Die 6-monatige Lagerung auf der Feinhefe in großen, alten Holzfässern verleiht dem Wein zusätzliche Raffinesse und Tiefe. Der Verzicht auf Herbizide und Pestizide in Kombination mit der ausschließlichen Handlese ermöglicht nicht nur eine strenge Qualitätskontrolle, sondern auch den Schutz der Rebstöcke und des Bodens für zukünftige Generationen.
EIGENSCHAFTEN
Marke
Neumeister
Land
Österreich
Region
Steiermark
Unterregion
Vulkanland Steiermark
Jahrgang
2024
Farbe
weiß
Rebsorte
Sauvignon Blanc
Klassifizierung
D.A.C.
Geschmacksrichtung
trocken
Dekantieren
nein
Trinkreif ab
jetzt
Trinkreif bis
2034
Alkoholgehalt
12,5
Inhalt
0,75l
Bio
Bio
Säure / Gerbst.
frisch
Trinktemp.
9-11°
ArtikelNr
50401-24
GTIN/EAN
9120013397452

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingut Neumeister, Kronnersdorf 147, A 8345 Straden Austria

Durchschnittliche
Nährwerte 
Unzubereitet
pro 100 g/ml 
Energie - Brennwert: 
310 kJ (74 kcal)
Kohlenhydrate: 
3.9 g
davon Zucker: 
3.1 g

Zutatenverzeichnis:  Trauben, Konservierungsstoffe (Sulfite)

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG