Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
2023

Geheimrat Wegeler Riesling trocken Wein Geheimrat Wegeler Riesling trocken von Weingut Geheimrat J. Wegeler

Icon-Set_60K_KWK_190711

39,00 €

Inhalt: 0.75 l (52,00 €/1l) *

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage

Produktnummer: 19302-23|0|0|NULL
Beschreibung
In der Nase wirkt der Riesling glasklar und spannungsvoll: Limette und Zitronenzeste, grüner Apfel und ein Hauch weißer Pfirsich, dazu feine Kräuternoten und eine kühle, steinige Anmutung, die an nassen Schiefer und Kreide erinnert; mit Luft schiebt sich eine zarte Blütennote nach vorn, ohne je parfümiert zu wirken. Am Gaumen trocken und präzise geschnitten, mit straffer, animierender Säure, die die Frucht wie auf Schienen führt: Zitrus, knackiger Apfel, ein Anflug von Grapefruitbittere und salziger Mineralik sorgen für Zug und Kontur, während der Körper schlank bleibt, aber spürbar Substanz zeigt. Der Abgang ist lang, sauber und vibrierend, getragen von Zitrusfrische, feiner Würze und einem mineralischen Nachhall, der noch Sekunden später am Gaumen „klingt“ – insgesamt ein seriöser, klassisch-trockener Riesling mit klarem Herkunftsgefühl, der weniger über Lautstärke als über Präzision, Spannung und Trinkfluss überzeugt.
EIGENSCHAFTEN
Marke: 
Geheimrat J. Wegeler
Land: 
Deutschland
Region: 
Rheingau
Unterregion: 
keine Unterregion
Jahrgang: 
2023
Farbe: 
weiß
Rebsorte: 
Riesling
Klassifizierung: 
Q.b.A.
Geschmacksrichtung: 
trocken
Dekantieren: 
nein
Trinkreif ab: 
jetzt
Trinkreif bis: 
2032
Alkoholgehalt: 
12,5
Säure / Gerbst.: 
rund
Trinktemp.: 
8-10°
ArtikelNr: 
19302-23
GTIN/EAN: 
4001932000607

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingüter Geheimrat J. Wegeler GmbH & Co. KG Friedensplatz 9-11 65375 Oestrich-Winkel

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG