Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
2022 war eines der wärmsten und trockensten Jahre in der Rioja seit dem Beginn der Aufzeichnungen. Die kühlen Lagen, mit alten Rebstöcken haben hiervon allerdings eher profitiert als darunter gelitten. Die kalten Winde die nachts von der Meseta an den Montes Obarenes vorbeiziehen haben den Trauben hier noch ein wenig Reifezeit spendiert. Die tiefen Wurzeln der alten Reben noch ausreichend Wasser gefunden. Der Kalkboden hat dem Laderas dieses Jahr diesen besonderen Kick an frische gegeben und ihn vor Überreife geschützt. Da Eva und Oscar in 2022 n och eine Parzelle mehr in den Laderas reingenommen haben, gibt es auch 600 Flaschen dieses besonderen Weins zu verteilen. Es bleibt bei Tempranillo, etwas Garnacha und auch eine kleine Menge an anderen Reben, darunter sogar Weiße, den die beiden vinifizieren immer die Trauben von allen (guten) Reben der Parzellen gemeinsam. So zeigte sich auch der 22er in der Fassprobe komplex und hedonistisch zugleich. Sehr feine dunkle Beerennoten, feinkörnige Tannine, gute Säurestruktur, crèmige Art. Ein Top Alegre & Valgañon.
EIGENSCHAFTEN
Marke
Alegre Valganon
Land
Spanien
Region
Rioja
Unterregion
keine Unterregion
Jahrgang
2022
Farbe
rot
Rebsorte
Cuvée
Klassifizierung
D.O.Ca.
Geschmacksrichtung
trocken
Dekantieren
nein
Trinkreif ab
jetzt
Trinkreif bis
2031
Alkoholgehalt
14,0% vol
Inhalt
0,75l
Cuveé
75% Tempanillo, 25% Garnacha
Säure / Gerbst.
harmonisch
Top Bewertung:
Entdeckung des Jahres 2024
Trinktemp.
16-18°
ArtikelNr
40555-22
GTIN/EAN
8437011643810

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Bottled By Alegre Valganon S.L., Parque de los Picos de Urbion, 13-1ºC, Logrono Spain

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG