Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Beschreibung
Der Château La Garde 2022 aus Martillac in der Appellation Pessac Léognan überzeugt als moderner Bordeaux mit klarer Frucht, feiner Struktur und bemerkenswerter Ausgewogenheit. Auch in der halben Flasche zeigt dieser Jahrgang die präzise Handschrift des Hauses und bietet einen eleganten Zugang zu den Weinen der Graves. Die Cuvée basiert auf Merlot, ergänzt durch Cabernet Sauvignon, was Fülle und Struktur verleiht. Auf den typischen Kiesböden der Region entstehen Trauben mit aromatischer Intensität und einer frischen, mineralischen Prägung. Im Glas zeigt sich ein tiefes Rubinrot. Die Nase ist einladend und vielschichtig mit Noten von schwarzen Johannisbeeren, begleitet von floralen Anklängen, feinen Gewürzen sowie Nuancen von Tabak und Kakao. Am Gaumen saftig und ausgewogen mit klarer, frischer Frucht, kräftiger Tanninstruktur und einer angenehmen Lebendigkeit. Die Textur ist geschmeidig, getragen von einer feinen Struktur und einer mineralischen Note, die in einen langen, harmonischen Abgang übergeht. „Ein Pessac Léognan mit moderner Stilistik und klarer Linie“, lautet das Gesamturteil unserer Weinberater.
EIGENSCHAFTEN
Marke
Château La Garde
Land
Frankreich
Region
Bordeaux
Unterregion
Graves & Pessac-Léognan
Jahrgang
2022
Farbe
rot
Rebsorte
Cuvée
Klassifizierung
A.O.C.
Geschmacksrichtung
trocken
Dekantieren
kurz vorher
Trinkreif ab
jetzt
Trinkreif bis
2032
Alkoholgehalt
14,0% vol
Inhalt
0,375l
Säure / Gerbst.
jung - gerbstoffbetont
Top Bewertung:
91 Parker
Trinktemp.
16-18°
ArtikelNr
20237-22
GTIN/EAN
3258690065145

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Château La Garde, 1 Chemin la Tour, F-33650 Martillac

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG