2022

Escherndorfer Lump Silvaner Erste Lage Trocken

Icon-Set_60K_KWK_190711

16,50 €

Inhalt: 0.75 l (22,00 €/1l) *

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage

Produktnummer: 14102-22|0|0|NULL
Beschreibung
Nun ist es an der Zeit, eine Lanze für Silvaner zu brechen. Wer sonst Lugana, Roero Arneis oder ähnliches getrunken hat, probiere einmal den Lump! Dieser Tipp gilt auch für alle, die es eher mit großen Burgundern halten wollen und mal etwas im Glas haben möchten, das nicht zu teuer ist und mit einer unangestrengten Süffigkeit daherkommt. Der Silvaner ist der beste gemeinsame Nenner. Eine Art von Einfachheit umhüllt ihn. Er wechselt zwischen Mineralik und Frucht. Zuerst eine sehr explosive Fruchtaromatik mit Ananas, Pfirsichen und Birne. Mit etwas Luft kommen andere Nuancen zum Tragen, wie ein Hauch Vanille und frische Kräuter im Garten. Er zeigt, was in ihm steckt: Transparenz und hochfeine Eleganz. Ein klarer Geschmack, ein Tupfer Frische. Er hat eine gute Länge und zeigt im Finale eine schöne Ausgewogenheit. Das Beste ist, der Wein hat ein enormes Potenzial, wie es sich für einen 1er Cru gehört. Da er noch nicht so lange separat ausgebaut wird, haben wir mal 2028 angegeben. Vielleicht treffen wir uns erneut und schauen, ob der Silvaner noch mehr kann.
EIGENSCHAFTEN
Marke: 
Juliusspital
Land: 
Deutschland
Region: 
Franken
Unterregion: 
keine Unterregion
Jahrgang: 
2022
Farbe: 
weiß
Rebsorte: 
Silvaner
Klassifizierung: 
VDP.Erste Lage
Geschmacksrichtung: 
trocken
Dekantieren: 
nein
Trinkreif ab: 
jetzt
Trinkreif bis: 
2028
Alkoholgehalt: 
13,5
Inhalt: 
0,75l
Säure / Gerbst.: 
harmonisch
Trinktemp.: 
8-9 °C
ArtikelNr: 
14102-22
GTIN/EAN: 
4018493721407

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingut Juliusspital, D-97070 Würzburg Germany

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG