2021

Kiedrich Gräfenberg Riesling Auslese

Icon-Set_60K_KWK_190711

48,00 €

Inhalt: 0.375 l (128,00 €/1l) *

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage

Produktnummer: 10166-21|0|0|NULL
Beschreibung
„Ein Wein für die Ewigkeit“ – so nennt Wilhelm Weil, der das 1875 gegründete Rheingauer Traditionsweingut Robert Weil heute leitet, diese reinsortige, von Hand sorgfältig verlesene Riesling Auslese voller Begeisterung. Das aber sollte Sie nicht daran hindern, diesen betörend fruchtaromatischen, sehr eleganten Süßwein auch schon im Hier und Jetzt zu genießen. Er kommt aus dem Kiedricher Gräfenberg, einer der berühmtesten und wohl auch steilsten Lagen im Anbaugebiet Rheingau, der VDP (Verein Deutscher Prädikatswinzer) klassifiziert sie als „Große Lage“. Mit feiner Schiefermineralik, würzig-exotischer Frucht und extraktreichem Schmelz spiegelt dieser edelsüße Riesling in Weil-typischer Manier das Terroir des schon im 19. Jahrhundert gerühmten „Grevenberg“ wider. Im sehr heißen und vor allem extrem trockenen Jahr 2019 ist er überaus harmonisch gelungen und bringt bei moderaten neun Prozent Alkohol eine überwältigen Aromenfülle ins Glas. Er empfiehlt sich in seiner eleganten Art als Begleiter feiner Menüs oder, warum nicht einmal etwas Ungewöhnliches wagen, servieren Sie ihn gut gekühlt als Aperitif beim besonderen Anlass.
EIGENSCHAFTEN
Marke: 
Robert Weil
Land: 
Deutschland
Region: 
Rheingau
Unterregion: 
keine Unterregion
Jahrgang: 
2021
Farbe: 
weiß
Rebsorte: 
Riesling
Klassifizierung: 
Auslese
Geschmacksrichtung: 
edelsüß
Dekantieren: 
nein
Trinkreif ab: 
jetzt
Trinkreif bis: 
2066
Alkoholgehalt: 
8,5
Inhalt: 
0,375l
Säure / Gerbst.: 
frisch
Trinktemp.: 
9-11°
ArtikelNr: 
10166-21
GTIN/EAN: 
4003753007421

Allergenkennzeichnung:  enthält Sulfite

Abfüller:  Weingut Robert Weil

Achtung! Ab 18 Jahren! Dieses Produkt darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie das für dieses Produkt gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter haben. Bitte seien Sie verantwortungsvoll im Umgang mit diesem Artikel. AuszugJuSchG